Eingliederungshilfe
Was ist die Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung, die in Deutschland Menschen mit Behinderung dabei unterstützt, ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben in der Gesellschaft zu führen. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und dient der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am sozialen Leben.
Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen und Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Person abgestimmt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Assistenzleistungen:
Unterstützung im Alltag, bei der Bewältigung von Aufgaben und bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, wie persönliche Assistenz, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung bei der Kommunikation.
Wohnen:
Hilfen bei der Wohnraumversorgung, etwa durch ambulant betreutes Wohnen, Wohngruppen oder stationäre Einrichtungen.
Arbeit und Beschäftigung:
Förderung der beruflichen Teilhabe durch Maßnahmen wie Arbeitsassistenz, Berufsbildung, Arbeitsvermittlung oder Unterstützte Beschäftigung.
Bildung:
Maßnahmen zur schulischen und außerschulischen Bildung, Förderung von inklusivem Unterricht und besonderen Bildungsangeboten.
Gesundheit und Rehabilitation:
Unterstützung bei medizinischer Versorgung, Therapien und Rehabilitation.
Die Eingliederungshilfe wird auf Antrag gewährt und erfolgt in der Regel durch die örtlichen Sozialhilfeträger. Ziel ist es, die individuelle Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre gesellschaftliche Integration zu ermöglichen.